Besondere Schulbeihilfe für Berufstätige

Für wen ist die Förderung gedacht?

Beschäftigte, die sich auf die mündliche Matura (abschließende Prüfung) vorbereiten

Voraussetzungen

  • Besuch einer höheren Schule für Berufstätige
  • zumindest ein Jahr Berufstätigkeit, in der sich der/die FörderwerberIn selbst erhalten hat
  • Zur Vorbereitung auf die abschließende Prüfung (Vor- oder Hauptprüfung) muss sich der/die FörderwerberIn gegen Entfall der Bezüge beurlauben lassen oder nachweislich die Berufstätigkeit einstellen - es darf NICHT gleichzeitig die besondere Schulbeihilfe und ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezogen werden.
  • Besondere Schulbeihilfe kann auch in der Bildungskarenz bezogen werden.

Was wird gefördert?

die Vorbereitung auf die abschließende Prüfung (Matura) in einer Höheren Schule, z.B. HTL, HAK oder Gymnasium

Wie wird gefördert?

monatliche Auszahlung - für sechs Monate während der Vorbereitung auf die abschließende Prüfung (Matura)

Währendessen darf keine Berufstätigkeit ausgeübt werden!

Die besondere Schulbeihilfe kann auch in Teilen verbraucht werden, wenn die Prüfungsvorschrift die Ablegung der mündlichen Reifeprüfung in Teilen zu verschiedenen Terminen vorsieht. (z.B. bei HTLs)

Für allgemeine Informationen siehe auch Informationsseite der AK OÖ.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Generell: monatlich EUR 715,--
  • bei verheirateten SchülerInnen, deren EhepartnerInnen keine Einkünfte beziehen: zusätzlich monatlich EUR 335,-- 
  • für jedes unterhaltsberechtigte Kind: zusätzlich EUR 127,-- monatlich

Bei Schulbeihilfe:
Wenn für den gleichen Monat ein Anspruch auf Schulbeihilfe besteht, ist dieser auf die besondere Schulbeihilfe anzurechnen.

Bei Bildungskarenz:
Bei Bezug von Weiterbildungsgeld kommt es zu einer Kürzung der besonderen Schulbeihilfe, die sich wie folgt berechnet: Die Hälfte der besonderen Schulbeihilfe (derzeit EUR 357,50) wird vom Weiterbildungsgeld abgezogen. Durch den so ermittelten Differenzbetrag wird wiederum die besondere Schulbeihilfe gekürzt.

Die AK Oberösterreich bietet online die Möglichkeit, die Höhe der staatlichen Schülerbeihilfe zu errechnen: Schulbeihilfenrechner


Wichtige Termine

Der Antrag auf Besondere Schulbeihilfe für berufstätige SchülerInnen einer höheren Schule im Maturajahr ist jedenfalls zeitgerecht VOR dem Termin der abschließenden Prüfung bzw. Teilprüfung zu stellen.

Gültigkeit der Förderung

Die Förderung ist in den einzelnen Förderkriterien bis auf Widerruf gültig.

Vorgehensweise

Die besondere Schulbeihilfe wird persönlich bei der zuständigen Schülerbeihilfenbehörde beantragt.

Antragsformulare und Merkblätter liegen in allen Direktionen der Schulen auf, sie stehen aber auch als Download zur Verfügung:

Antragsformular "Besondere Schulbeihilfe", "Wegweiser" (Ausfüllhilfe)

Das bm:ukk bietet unter http://schuelerbeihilfen.bmukk.gv.at/ einen Online-Ratgeber an.

Kontakt

Höhere Schulen

Kontakt für SchülerInnen höherer Schulen ist der jeweilige Landesschulrat bzw. der Stadtschulrat für Wien.

Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.landesschulrat.at/

Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen, medizin-technische Schulen

Kontakt für SchülerInnen

  • land- und forstwirtschaftlicher Fachschulen sowie
  • medizinischtechnischer Schulen

ist der Landeshauptmann/die Landeshauptfrau. Wenden Sie sich daher bitte an das örtlich zuständige Amt der Landesregierung.

Burgenland:

Abteilung 4a: http://www.burgenland.at/politik-verwaltung/landesverwaltung/abteilung4a/28

Kärnten:

Abteilung 10L Landwirtschaft: http://www.ktn.gv.at/147767_DE-

Niederösterreich:

Abteilung Landwirtschaftliche Bildung: http://www.landwirtschaftsschulen.at/page.asp/368.htm

Oberösterreich:

Direktion Bildung und Gesellschaft: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/60516_DEU_HTML.htm

Salzburg:

Abteilung 4: http://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/204.htm

Steiermark:

Fachabteilung 6C Land- und forstwirtschaftliches Berufs- und Fachschulwesen: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10001600/9840/

Fachabteilung 8A Sanitätsrecht, Krankenanstalten: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10001358/9742/

Tirol:

Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen: http://www.tirol.gv.at/themen/laendlicher-raum/agrar/schule/schul-beihilfe/

Vorarlberg:

Abteilung IIa: http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/bildung_schule/schule/schule/foerderungen/schule_abteilungiia_-foer.htm

Wien:

Wiener Stadtschulrat: http://www.wien.gv.at/bildung/stadtschulrat/beratung/schuelerbeihilfen.html

Zentrallehranstalten

Kontakt für

- Zentrallehranstalten (Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie in Wien V, Graphische Lehr- und Versuchsanstalt in Wien XIV, Technologisches Gewerbemuseum (TGM) in Wien XX, Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie in Wien XVII, Bundesinstitut für Sozialpädagogik in Baden) und die

- land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen und Höheren land- und forstwirtschaftlichen Privatschulen sowie Forstfachschulen

ist das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Minoritenplatz 5 bzw. Freyung 1
1014 Wien
Tel. (01) 531 20
http://www.bmukk.gv.at